Mit diesem Formular wird zunächst die für den jeweiligen Abrechnungsmonat maßgebliche Vergütung aus der vereinbarten monatlichen Grundvergütung und der Punktprämie unter Berücksichtigung etwaiger Fehlzeiten im regulären Mannschaftstraining ermittelt. Bei Verletzungen, die während des Trainings- oder Spielbetriebs des TV 1878 Groß-Umstadt e. V. entstehen und den Spieler vorübergehend daran hindern, am regulären Mannschaftstraining und/oder am Spielbetrieb teilzunehmen, wird die vereinbarte monatliche Aufwandsentschädigung abweichend von der regulären Fehlzeitenregelung wie folgt fortgezahlt: a. bis einschließlich zum Ablauf des dritten Monats in voller Höhe, b. ab dem vierten Monat in Höhe von 70 % der vereinbarten monatlichen Aufwandsentschädigung, c. ab dem siebten Monat in Höhe von 50 % der vereinbarten monatlichen Aufwandsentschädigung. Anschließend werden – soweit einschlägig – die vereinbarte Übungsleitervergütung, eine gegebenenfalls bestehende Minijobvergütung sowie die Fahrtkosten für Trainingsfahrten, Heim- und Auswärtsspiele und sonstige vereinsbezogene Fahrten erfasst. Für Trainingsfahrten wird die einfache Entfernung zur Trainingsstätte mit 0,38 € je Kilometer und absolvierter Trainingseinheit berücksichtigt. Für Heim- und Auswärtsspiele sowie sonstige vereinsbezogene Fahrten werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt mit 0,30 € je Kilometer angesetzt. Darüber hinaus können sonstige vereinsbezogene Auslagen, z. B. Schiedsrichterkosten oder Trainingsmaterialien, unter Angabe des jeweiligen Sachverhalts und unter Vorlage geeigneter Belege erfasst werden. Ebenso können erforderliche Korrekturen aus bereits abgerechneten Vormonaten angegeben werden. Diese werden gesondert ausgewiesen und vor einer Auszahlung bzw. Verrechnung geprüft. Die Abrechnung ist bis spätestens zum 15. des Folgemonats einzureichen. Die Auszahlung der Vergütung und Fahrtkosten erfolgt spätestens zum Ende des Folgemonats.
