Herren 2 gegen OFC Kickers
Informationen
Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt: Vollzahler: 6 Euro Ermäßigt: 4 Euro (betreffende Personengruppen: Schüler und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende,
Informationen
Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt:
Vollzahler: 6 Euro
Ermäßigt: 4 Euro (betreffende Personengruppen: Schüler und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner und Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 %)
Freiticket: 0 Euro (betreffende Personengruppen: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren (SG-Mitglieder bis unter 18 Jahren), Inhaber der Aktiven-, Gold- oder Silber-Saisonkarte sowie Handballschiedsrichter)
Ticketverkauf
Tickets können am Spieltag an der Tageskasse in der Sportstätte erworben werden. Bitte beachtet, dass das Ticketkontingent auf 200 Tickets begrenzt ist.
Zutritt zur Sportstätte
Einlass und Zugang zur Sportstätte kann aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen (Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt) gewährt werden. Schüler unter 18 Jahren, die ungeimpft oder nicht genesenen sind, berechtigt das regelmäßig geführte Schultestheft zum Zugang in die Sportstätten. Für Kinder bis zur Einschulung besteht keine Nachweispflicht zum Status geimpft, genesen oder getestet.
Weiterhin ist der Zutritt zu den Sportstätten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne Coronavirus-verdächtige Symptome. Personen mit verdächtigen Beschwerden müssen die Sportstätten umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Beschwerden sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn.
Personen, die nicht zur Einhaltung der Bestimmungen des Hygienekonzepts für den Trainings- und Spielbetrieb bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen. Dies betrifft auch Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
Blockeinteilung
Die Sportstätte wird gemäß Hygienekonzept in sechs Sitzplatzblöcke unterteilt. Der Gästebereich erstreckt sich auf die Blöcke 5 und 6.
Um die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu ermöglichen, sind die Sitzplätze nach dem sogenannten doppelten „Schachbrettmuster“, bei dem reihenversetzt abwechselnd (zwei) Plätze besetzt werden und (zwei) Plätze freibleiben, oder durch die Bildung von Sitzgruppen von höchstens 10 Personen mit ausreichendem Mindestabstand zur jeweils nächsten Gruppe einzunehmen.
Maskenpflicht
Ein medizinischer Mund-Nasenschutz ist beim Betreten der Sportstätte, innerhalb der Sportstätte auf allen Bewegungs- und Begegnungsflächen sowie am Sitzplatz zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.
Essen und Trinken
Speisen und Getränke dürfen nur auf den Sitzplätzen verzehrt werden. Hierbei darf der medizinische Mund-Nasenschutz abgenommen werden.
Eigenverantwortung
Trotz aller Schutz- und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus beim Besuch der Sportstätte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Ticketerwerber und Besucher einer Veranstaltung geht dieses Risiko bewusst ein. Bitte beachten Sie außerdem die vom Robert-Koch Institut definierten Risikogruppen. Im Falle einer nachweisbaren Infektion eines Besuchers der Sportstätte mit dem Coronavirus kann Sie die zuständige Gesundheitsbehörde zur Nachvollziehbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind sicher, durch die auszugsweise beschriebenen Schutzmaßnahmen eine bestmögliche Situation geschaffen zu haben.
Termin
6. März 2022 15:45 - 17:15(GMT+01:00)
Ort
Heinrich-Klein-Halle
Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland