Damen 1 gegen TV Langenselbold

18Dez.16:0017:30Damen 1 gegen TV LangenselboldLigaspiel Damen-Landesliga (2G Veranstaltung)16:00 - 17:30(GMT+01:00) Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland

Informationen

Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt:

Vollzahler: 7 Euro inkl. Ticketsystemgebühr

Ermäßigt: 5 Euro inkl. Ticketsystemgebühr (betreffende Personengruppen: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner und Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 %)

Freiticket: 0 Euro (betreffende Personengruppen: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren (SG-Mitglieder bis unter 18 Jahren), Inhaber der Aktiven- und Gold-Saisonkarte sowie Handballschiedsrichter)

Ticketverkauf

Tickets können am Spieltag an der Tageskasse in der Sportstätte oder auch bequem von zu Hause aus bzw. von unterwegs rund um die Uhr in unserem Online-Ticketshop (siehe Link „Jetzt Tickets kaufen“) erworben werden. Bitte beachtet, dass das Ticketkontingent aufgrund der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus auf 100 Tickets begrenzt ist. Wir empfehlen daher vorab online ein Ticket zu kaufen. Dies betrifft auch Inhaber von Dauerkarten, die ein Freiticket online erwerben müssen.

Zutritt (2G Veranstaltung)

Der Einlass in die Sportstätte ist 30 Minuten vor dem Anpfiff. Nach Spielende ist die Sportstätte innerhalb von 30 Minuten zu verlassen.

Der Zutritt zur Sportstätte kann nur nach Vorlage eines gültigen Tickets, eines amtlichen Lichtbildausweises sowie – für Personen ab 18 Jahren – entweder eines Impfnachweises (nach finaler Impfung, mindestens 14 Tage alt) oder einer offiziellen Genesenen-Bescheinigung des Gesundheitsamtes (überstandene Infektion liegt nicht länger als sechs Monate zurück) gewährt werden. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 18 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) aus einem kommunalen oder privaten Testzentrum vorlegen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten hierbei durch Vorlage des schulischen Corona-Testhefts als getestet. Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit und erhalten nur dann Zutritt zur Sportstätte, wenn sie in Begleitung von vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen sind.

Der Zutritt zur Sportstätte ist untersagt, wenn der Besucher an Symptomen leidet, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können (typische Symptome: trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns). Bei Verstößen gegen die behördlichen Auflagen und die Verhaltensrichtlinien innerhalb  der Sportstätte kann der Zutritt oder der weitere Aufenthalt verweigert werden. Personen die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird ebenfalls der Zutritt verweigert.

Blockeinteilung

Die Sportstätte wird gemäß Hygienekonzept in sechs Sitzplatzblöcke unterteilt. Um die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu ermöglichen, sind die Sitzplätze nach dem sogenannten doppelten „Schachbrettmuster“, bei dem reihenversetzt abwechselnd (zwei) Plätze besetzt werden und (zwei) Plätze freibleiben, oder durch die Bildung von Sitzgruppen von höchstens 10 Personen mit ausreichendem Mindestabstand zur jeweils nächsten Gruppe einzunehmen.

Maskenpflicht

Ein medizinischer Mund-Nasenschutz ist beim Betreten der Sportstätte, innerhalb der Sportstätte auf allen Bewegungs- und Begegnungsflächen sowie am Sitzplatz zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.

Essen und Trinken

Speisen und Getränke dürfen nur auf den Sitzplätzen verzehrt werden. Hierbei darf der medizinische Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

Eigenverantwortung

Trotz aller Schutz- und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus beim Besuch der Sportstätte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Ticketerwerber und Besucher einer Veranstaltung geht dieses Risiko bewusst ein. Bitte beachten Sie außerdem die vom Robert-Koch Institut definierten Risikogruppen. Im Falle einer nachweisbaren Infektion eines Besuchers der Sportstätte mit dem Coronavirus kann Sie die zuständige Gesundheitsbehörde zur Nachvollziehbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind sicher, durch die auszugsweise beschriebenen Schutzmaßnahmen eine bestmögliche Situation geschaffen zu haben.

Termin

18. Dezember 2021 16:00 - 17:30(GMT+01:00)

Ort

Heinrich-Klein-Halle

Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland

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