Zugangsregelung zu den Sportstätten für Zuschauer:
Der Zutritt zu den Sportstätten kann nur nach Vorlage eines gültigen Tickets, eines amtlichen Lichtbildausweises sowie – für Personen ab 18 Jahren – entweder eines Impfnachweises (nach finaler Impfung, mindestens 14 Tage alt) oder einer offiziellen Genesenen-Bescheinigung des Gesundheitsamtes (überstandene Infektion liegt nicht länger als sechs Monate zurück) gewährt werden. Darüber hinaus müssen Erwachsene bei Spielen unserer Männer-Oberligamannschaft einen negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) aus einem kommunalen oder privaten Testzentrum vorlegen. Für Corona-Geimpfte mit Auffrischimpfung entfällt die Testpflicht. Weitere Ausnahmen von der 2G+ bzw. 2G Regelungen gelten im Besonderen für Kinder unter 6 Jahren, Schüler sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Maskenpflicht für Zuschauer:
Ein medizinischer Mund-Nasenschutz ist von Zuschauern beim Betreten der Sportstätte, innerhalb der Sportstätte auf allen Bewegungs- und Begegnungsflächen sowie am Sitzplatz im Tribünenbereich zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.